
Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Mardern und Tauben können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Die Art der Absetzbarkeit hängt davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder gewerblich betreiben.
1. Private Eigentümer (bei Selbstnutzung)
Wenn Sie die Schutzmaßnahmen an Ihrem selbstgenutzten Eigenheim durchführen lassen, können Sie eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beantragen.
- Was ist absetzbar? Absetzbar sind 20 % der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht jedoch die reinen Materialkosten.
- Höhe: Der Abzug ist auf einen Betrag von maximal 1.200 € pro Jahr begrenzt (entspricht Handwerkerkosten von 6.000 €).
- Gesetzesgrundlage: Die Regelung findet sich in § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
2. Vermieter von Wohnobjekten
Als Vermieter können Sie die Kosten für den Gebäudeschutz als Werbungskosten ansetzen.
- Was ist absetzbar? Hier sind die gesamten Aufwendungen (sowohl Material als auch Montage- und Beratungsleistungen) vollständig abzugsfähig.
- Wo eintragen? Die Kosten werden in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen.
3. Gewerbliche Betriebe
Für Unternehmen gelten Schutzmaßnahmen am Betriebsgebäude als Betriebsausgaben.
- Was ist absetzbar? Sämtliche Kosten für Produkte, Montage und Beratung sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig und mindern den zu versteuernden Gewinn.
Wichtiger Hinweis: Diese Zusammenfassung dient der allgemeinen Information und stellt keine verbindliche Steuerberatung dar. Für eine genaue Beurteilung Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.