Darf man Marder fangen, töten oder vergiften?

Immer wieder verursachen Marder Schäden an Gebäuden oder KFZ. Viele Menschen sind mehrfach betroffen und schlichtweg hilflos, weil sie nicht wissen, wie man einen Marder vertreibt. Die Wut auf den Marder ist oft so groß, dass gar Methoden wie Vergiften oder Töten des Marders ins Auge gefasst werden.

Marder dürfen nur vertrieben werden

In der Schonzeit vom 01. März bis zum 15. Oktober darf der Marder nicht gefangen bzw. gejagt werden. In dieser Zeit darf die Marderabwehr nur durch sogenanntes „Vergrämen“ betrieben werden. Die von unseren Marderexperten speziell entwickelten Produkte sind ideal geeignet den Marder ganzjährig zu vertreiben oder können präventiv genutzt werden, um Marderbefall zu verhindern.

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Marder unterliegen dem Jagdrecht

Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht und sind in einem Großteil ihres Verbreitungsgebietes recht häufig, sie zählen nicht zu den bedrohten Arten. Das Fangen oder gar Töten der Tiere ist nur den Inhabern eines Jagdscheines erlaubt. Das Wegfangen der Tiere hat aber meist keinen langanhaltenden Erfolg, da ein neuer Marder das freigewordene Revier besetzt oder auch der vertriebene Marder lange Strecken zurücklegt, um sein Heim wieder zu beziehen.

Grundsätzlich ruht die Jagd in befriedeten Bezirken (Haus und Hofflächen sowie Hausgärten etc. haben Jagdverbot). Die Untere Jagdbehörde kann jedoch eine Genehmigung zur Jagd unter Auflagen in befriedeten Bezirken erteilen. Dann kann der Marder in der Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 28. Februar in einer Lebendfalle gefangen werden. Nachdem das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegt, darf ein ausgebildeter Jäger, der den entsprechenden Sachkundenachweis durch die Jägerprüfung erbracht hat, die Fallenjagd auf dem Grundstück betreiben. Hierbei ist es unerheblich ob dieser Jäger in dem Jagdrevier, in dem das befriedete Grundstück liegt, eine Jagderlaubnis hat.

Wer darf eine Falle aufstellen?

Grundsätzlich ist das Fangen und Töten von Mardern nur mit einer Jagderlaubnis erlaubt, denn der Marder unterliegt in Deutschland dem Jagdrecht. In den meisten Fällen ist es deshalb nur mit einer speziellen Genehmigung erlaubt, Marder zu fangen oder gar zu töten. Diese Genehmigung erteilt unter anderem die jeweilig zuständige Jagdbehörde. Marderfallen aufzustellen, ist für Privatpersonen in der Regel verboten. Hierfür muss in den meisten Bundesländern zusätzlich ein Lehrgang besucht werden und die nötige Fachkenntnis zur Fallenjagd nachgewiesen werden. Für Privatpersonen heißt dies, dass auch zum Aufstellen von Fallen ein entsprechender Fallenlehrgang zum Erhalt eines Fallenscheines besucht werden muss. Ansonsten ist die Fallenjagd nur Jägern und Fachkundigen erlaubt.

Allerdings sind diese Regelungen nicht in jedem Bundesland gleich. So sieht das Bundesjagdgesetz pauschal keinen zusätzlichen Fang- oder Fallenschein für Jagdscheininhaber vor. Den gibt es also gar nicht in allen deutschen Bundesländern.

Im niedersächsischen Jagdgesetz heißt es z.B. in Paragraf 9, Absatz 5, dass Grundstückseigentümer beziehungsweise Nutzungsberechtigte unter anderem einen Marder selbst fangen oder töten dürfen, solange diese Befugnis nicht an eine andere Person übertragen wurde:

Eigentümerinnen, Eigentümer und Nutzungsberechtigte der Grundstücke eines befriedeten Bezirks dürfen in den Fällen der Absätze 1 und 2 Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht im Rahmen einer beschränkten Jagdausübung anderen zur Jagd befugten Personen übertragen ist.

Grund für die „Erlaubnis“ ist hier, dass diese Einzelbefugnisse nicht als „Ausübung der Jagd“ gelten. Deshalb sind für die jeweiligen Grundeigentümer keine besonderen Qualifikationen nötig, um die Tiere einfangen zu dürfen.

Da die Gesetzeslage in jedem Bundesland anders sein kann, sollte vorsichtshalber bei der zuständigen Behörde nachgefragt werden.

Wann darf ein Marder nicht gefangen werden?

Auch wenn Marder in Deutschland nicht bedroht sind, gibt es Zeiten, in denen sie nicht gejagt oder gefangen werden dürfen. Diese Zeit nennt sich Schonzeit. Grund dafür ist, dass Marder in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen und diese ohne das Muttertier verhungern würden. In dieser Zeit dürfen Marder nur gejagt werden, wenn sie eine Gefahr für den Menschen darstellen, wie zum Beispiel bei einem Tollwutbefall.

Wie ist eine Marderfalle aufzustellen?

Es gibt zwei Arten von Fallen: Zum einen gibt es Lebendfallen und zum anderen Totschlagfallen (auch Schlagfallen genannt). Bei Mardern haben Privatpersonen aber nur mit Lebendfallen zu tun. Totschlagfallen sind in Deutschland zur Marderjagd verboten, von Ausnahmeregelungen abgesehen. Die grundlegende Funktionsweise ist bei nahezu allen Fallen dieselbe, ein Trittbrett in der Mitte der Falle löst den Mechanismus zum Verschließen der Falltüren aus. Am besten geeignet und am effizientesten sind sog. Durchlauffallen, bei denen das Tier von beiden Seiten in die Falle an den Köder gelangen kann.

Die Marderfalle sollte ausreichend groß dimensioniert sein, d.h. mindestens 0,8 bis 1 m lang. Ein Steinmarder ist vom Körper her rund 40 bis 54 cm groß, hinzu kommt noch ein Schwanz mit einer Länge von 22 bis 30 cm. Die Falle sollte ausreichend groß sein, dass das gefangene Tier zur Ruhe kommt. Sie sollte auch so beschaffen sein, dass keine Verletzungsgefahr besteht.

Die Marderfalle sollte man möglichst nur mit Handschuhen anfassen. Dies reduziert den Menschengeruch an der Falle und führt zu einem höheren Fangerfolg. Das Aufstellen von Marderfallen ist in der Regel sehr einfach. Es muss lediglich der Fall-Mechanismus präpariert werden. Etwas mehr Überlegung sollte man in die Wahl des Köders sowie den richtigen Aufstellort investieren.

Welche Köder mögen Marder?

Wenn man einen Marder fangen will benötigt man einen verlockenden Köder. Ohne Köder nutzt die beste Falle nichts. Marder sind Allesfresser, haben aber auch ihre Vorlieben, durch die sich schneller Erfolge erzielen lassen. Obst, Nüsse oder auch Eier haben sich als Köder für Marder gut bewährt. Jeder Marder hat sicherlich seine eigenen Vorlieben. Betroffene berichten auch von Fangerfolgen mit individuellen Ködern wie z.B. mit Erdnussbutter oder Nutella versetzt etc. Es können auch spezielle käuflich erwerbbare Lockmittel verwendet werden.

Marder sind sehr scheue und misstrauische Tiere, wenn sie Futter direkt vor ihrem Unterschlupf wittern gehen sie von einer Gefahr durch ein anderes Tier aus. Viel hilfreicher ist es eine Spur zur Falle zu legen, hierfür eignet sich beispielsweise Honig mit Wasser, verdünntes Eigelb oder eben Marderlockmittel. Es gibt bei den Ködern für die Marderfalle viele Hausrezepte, die verwendet werden. Im Herbst werden gerne in Honig eingeweichte Trockenpflaumen verwendet. Ebenso gibt es Köderkreationen aus Backobst, Pflaumen, Rosinen, Feigen, getrockneten Pansen, süßen Leckereien, Honig und Eigelb. Bei vielen Fallenstellern war wiederum die Verwendung von einem weißen rohen Ei (mit Schale) als Köder in der Falle besonders erfolgreich. Wer sich nicht so viel Mühe machen möchte, kann auch spezielle Lockmittel für Marder im Internet bestellen.

Wo stelle ich eine Marderfalle auf?

Der Aufstellort für eine Falle sollte gründlich bedacht gewählt werden. Es bringt nichts die Falle einfach irgendwo in einen Raum zu stellen. Ergründen Sie vorher möglichst wo seine Laufwege sind (Kot und Urinspuren, Futterreste, Dämmmaterial etc.). Manche Mardergeplagte nutzen vorab eine Wildkamera, um die Wege bzw. Gewohnheiten des Tieres vorher auszukundschaften. Die Lebendfalle wird dann entlang seiner Lieblingsstrecke bzw. an seinem Lieblingsplatz aufgestellt. Stellen Sie die Falle aber nicht zu nah an seinen Unterschlupf. Die Marderfalle sollte möglichst nahe an der Hauswand positioniert werden – vorteilhaft ist einen Trichter (z.B. mit kleinen Holzstümpfen, Steinen) seitlich vor / hinter die Falle zu legen, so dass der Marder – durch das kleine Hindernis / Trichter geführt – mit einer größeren Wahrscheinlichkeit bei seinem Weg durch die Falle geleitet wird.

Marder sind scheu und vorsichtig. Schon eine kleine Schwelle beim Falleneingang könnte sie zögern lassen. Diesem kann mit etwas Pappe oder Holzbrettchen entgegengewirkt werden. Es sollte außerdem kein Klappern oder Quietschen auftreten. Bei Fallen mit einem Gitterboden sollte man mit Pappe oder einem Rest Teppich die Falle für den Marder weniger abschreckend gestalten. Idealerweise ist die Falle abgedunkelt. Zusätzlich kann noch etwas Heu oder Laub hineingelegt werden. Auch von außen kann das Gitter durch etwas Teppich, weitere Schachteln oder Naturstoffe noch etwas getarnt werden.

Ist die Falle bestückt und in Position gebracht heißt es nur noch warten. Marder sind nachtaktive Tiere, deshalb sollten sie die Falle am Morgen kontrollieren. Zudem noch einige Male über den Tag verteilt, um das Tier nicht unnötig in der Falle leiden zu lassen. Ein weiteres Problem bei einer aufgestellten Marderfalle können – je nach Modell – Katzen sein. Immer wieder kommt es vor, dass Katzen in Lebendfallen geraten. Dies ist generell kein Problem aber vor diesem Hintergrund sollte eine Marderfalle ca. 2 x täglich kontrolliert werden.

Wenn Sie erfolgreich einen Marder gefangen haben, so sollte der Marder umgehend in großer Entfernung wieder freigelassen werden. Es empfiehlt sich eine Entfernung von mindestens 30 Kilometern sowie die Freilassung in einem Wald.

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